Da er damit nicht als alleinige Mietpartei auftrat, sondern dem Mietvertrag eine solidarisch haftende Mitmieterin bzw. deren Unterschrift hinzufügte, verschaffte er sich damit in unrechtmässiger Weise einen Vorteil gegenüber anderen potentiellen Interessenten und täuschte die Vermieterin. Um nach diesem Schritt nicht allzu lange zwei Wohnungsmieten bezahlen zu müssen, schob der Beschuldigte auch gleich das bereits erwähnte gefälschte Kündigungsschreiben vom 11. Juli 2020 hinterher, ohne dies mit B. abzusprechen bzw. ihre Unterschrift oder zumindest ihr Einverständnis einzuholen und verschaffte sich wiederum einen