Zuvor ging der Beschuldigte bereits einen neuen Mietvertrag für die 2.5-Zimmer-Wohnung im 4. Obergeschoss desselben Gebäudes ein. Das Mietverhältnis begann am 1. Juli 2020 und der Mietvertrag datiert vom 3. Juli 2020. Auf diesem Mietvertrag befinden sich die Unterschriften des Beschuldigten und von B. als solidarisch haftende Mietparteien, wobei auch hier die Unterschrift von Letzterer ohne deren Einverständnis durch den Beschuldigten selbst dem Mietvertrag hinzugefügt wurde.