Die sexuellen Handlungen und Zusendung der pornografischen Bildaufnahmen erfolgten im Rahmen einer rund dreimonatigen Beziehung mit dem damals 19-jährigen Beschuldigten und aus den Chat-Nachrichten ist ersichtlich, dass die Initiative hinsichtlich sexueller Themen zu einem grossen Teil von A. ausgegangen ist, er dem Beschuldigten zuerst eine Bildaufnahme seines erigierten Penis geschickt hat (siehe E. 5.7), sich mit dem Beschuldigten jeweils zum Oralverkehr hat treffen wollen und danach darüber unterhalten hat, dass der Oralverkehr ihm gefallen habe (siehe E. 4.3). Unter diesen Umständen ist in objektiver Hinsicht nicht von einem schweren Eingriff in die sexuelle Integrität bzw.