10.3. Zwischen dem Beschuldigten und A. ist es am 22. und 23. Dezember 2018 zu einvernehmlichem gegenseitigen Oralverkehr gekommen und der Beschuldigte hat A. zwischen dem 19. Dezember 2018 und 7. Januar 2019 vier Bildaufnahmen seines Penis, eine Bildaufnahme einer Vagina sowie eine Bildaufnahme, auf welcher ein nackter Junge zu sehen ist, der sexuelle Handlungen an einer anderen mit gespreizten Beinen auf einem Bett liegenden Person ausführt, via Chat zugesendet. A. war zu den Tatzeitpunkten im Dezember 2018 und Januar 2019 rund 15 ½ Jahre alt und damit nahe der Schutzaltersgrenze.