Dies kann auch dadurch erreicht werden, dass die Daten so gelöscht werden (z.B. durch Überschreiben), dass die betroffenen pornografischen Daten nicht mehr betrachtet oder wiederhergestellt werden können. Nicht erforderlich ist, dass bei einer forensischen Analyse keinerlei Spuren auf gelöschte (aber nicht mehr vorhandene und wiederherstellbare) Dateien vorhanden sind. - 28 - 9.2. Das Mobiltelefon von C. scheint im Rahmen von weiteren bei der Staatsanwaltschaft pendenten Verfahren beschlagnahmt zu sein (vgl. Anklage), weshalb darüber in diesen Verfahren zu befinden sein wird.