weshalb es bei einer Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen sein Bewenden hat. - 27 - 7.7. Zusammengefasst ist der Beschuldigte als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Dezember 2019 mit einer bedingten Geldstrafe von 122 Tagessätzen à Fr. 120.00 und einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 sowie als separate Gesamtstrafe mit den Widerrufsstrafen der vorstehenden Strafbefehle mit einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 120.00, d.h. Fr. 21'600.00, zu bestrafen.