Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der Pornografie erfassten strafbaren Handlungen in Relation zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – in Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der Dateien – von einem leichten bzw. leicht bis mittelschweren Tatverschulden und Einzelstrafen zwischen 10 und 60 Tagessätzen auszugehen.