7.5.6. Vorliegend ist die Verbindung der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe mit einer Busse angezeigt, um dem Beschuldigten die Ernsthaftigkeit der Sanktion und die Konsequenzen seines Handelns deutlich vor Augen zu führen. Die Ausfällung einer Verbindungsbusse wurde vom Beschuldigten mit Berufung denn auch nicht angefochten.