7.5.2. Die Einsatzstrafe ist bei gleichem Strafrahmen für die konkret schwerste Straftat festzusetzen. Der Oralverkehr mit C. ist aufgrund dessen Alters im Tatzeitpunkt die schwerste Tat, wobei sich die drei Vorfälle hinsichtlich ihrer Qualität nicht unterscheiden und daher vorliegend die Einsatzstrafe anhand des zeitlich ersten Oralverkehrs gebildet wird.