Der Beschuldigte und A. unterhielten sich via Chat unmittelbar vor der Zusendung des Fotos darüber, Penisbilder auszutauschen (S. 575), der Beschuldigte hat das Foto nach dem Erhalt kommentiert (S. 574) und seinerseits ein Foto seines Penis an A. geschickt (S. 574; E. 5.3), bevor dieser ihm darauf die Videoaufnahme geschickt hat, die der Beschuldigte wiederum nach dem Erhalt kommentiert hat (S. 570). Er hat die Aufnahmen somit vorsätzlich konsumiert. Zudem war dem Beschuldigten bewusst, dass A. minderjährig, bzw. sogar noch im Schutzalter war (siehe E. 4.4).