5.7. Weiter ist aus dem WhatsApp-Chat des Beschuldigten mit A. (UA act. 118) ersichtlich, dass A. dem Beschuldigten am 19. Dezember 2018 um 21:23 Uhr eine Bildaufnahme seines erigierten Penis (S. 575) sowie um 21:37 Uhr eine Videoaufnahme, auf welcher er an seinem Penis manipuliert (S. 570; UA act. 152 S. 48, 58) zugeschickt hat. A. war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt und bei der Bildaufnahme und dem Video handelt es sich um Nahaufnahmen seines Penis, die darauf ausgelegt sind, den Beschuldigten als Betrachter sexuell aufzureizen und somit um verbotene Pornografie, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hat.