Berufungsverhandlung S. 7). C. war zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt und bei den Bildern handelt es sich um Nahaufnahmen seines Penis, die darauf ausgelegt sind, den Beschuldigten als Betrachter sexuell aufzureizen und somit um verbotene Pornografie, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hat. Aus der Reaktion des Beschuldigten nach dem Erhalt der Bilder ist erstellt, dass er sich die Bilder angesehen, mithin konsumiert hat.