5.6. Aus den Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und C. über WhatsApp (UA act. 84) ist ersichtlich, dass C. dem Beschuldigten am 29. Januar 2019 um 22:42 Uhr fünf Bildaufnahmen seines Penis zugeschickt hat (S. 42 ff.). Der Beschuldigte hat auf die Zusendung der Bilder mit «Sowieso nöd dine» geantwortet, worauf C. bestätigt hat, dass es sich auf den Bildern um seinen Penis handle. Der Beschuldigte hat die Bilder darauf mit «Ha ne chliner in errinerig » kommentiert (S. 44). Anlässlich der Berufungsverhandlung hat C. wiederum bestätigt, dass es sich dabei um Fotos von ihm gehandelt habe (Protokoll der - 15 -