5.5. Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten, das am 3. März 2020 sichergestellt worden war (UA act. 47 f.), befanden sich 71 Bildaufnahmen, auf denen grösstenteils nackte, den Penis entblössende oder masturbierende männliche Personen ersichtlich sind (UA act. 151 Ordner KiPo), sowie 80 Videos, auf denen männliche Personen masturbieren oder Oraloder Analverkehr praktizieren (UA act. 152). Nach Ansicht des Obergerichts bestehen bei einem Teil der Bilder (mind. 30 Bilder) und Videos (mind. 15 Videos) aufgrund der Gesichtszüge, des Körperbaus sowie der fehlenden Körperbehaarung der abgebildeten Personen keine Zweifel daran, dass es sich dabei um minderjährige Knaben handelt.