5.3. Aus den Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und A. über WhatsApp (UA act. 118) ist ersichtlich, dass der Beschuldige A. am 19. Dezember 2018 um 21:26 (S. 574) sowie um 23:13 Uhr (S. 560), am 20. Dezember 2018 um 00:40 Uhr (S. 553) und am 25. Dezember 2018 um 21:43 (S. 368) je eine Bildaufnahme seines Penis, teilweise in erigiertem Zustand, sowie am 7. Januar 2019 um 22:33 Uhr eine Bildaufnahme einer Vagina (S. 252) geschickt hat. Bei den Bildaufnahmen handelt es sich um - 13 -