Aus den Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und C. über WhatsApp (UA act. 84) ist sodann ersichtlich, dass sich die beiden am 1. Februar 2019 (S. 92 - 97) und am 2. Februar 2019 (S. 99 - 101) getroffen haben und der Beschuldigte darauf gleichentags um 22:28 Uhr C. ein Foto von seinem Hals mit einem Knutschfleck geschickt hat (S. 107). Am 3. Februar 2019 hat der Beschuldigte in einer Nachricht an C. zudem darauf Bezug genommen, dass sie sich am Vortag mehrmals geküsst hätten (S. 111). Weiter ergibt sich aus den Chat-Nachrichten, dass dem Beschuldigten spätestens am 6. Februar 2019 bewusst war, dass C. erst 14 Jahre alt war («Isch ja nöd schlimms bisch ja scho 14», S. 126) und der