Anlässlich der Berufungsverhandlung hat C. ebenfalls ausgeführt, er habe mit dem Beschuldigten über ihr Alter und den Altersunterschied gesprochen und der Beschuldigte habe gesagt, es sei vermutlich nicht ganz erlaubt. Er [C.] habe darauf beharrt, dass er bei einem 14- und 19-Jährigen kein Problem damit sehe, solange seine Eltern davon wussten. Der Beschuldigte habe ihn auch von der Schule abgeholt und gewusst, dass er noch in die Schule gehe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Weiter hat C. ausgesagt, Oral- und Analverkehr sei in ihrer Beziehung ein Thema gewesen.