3.5. Der Privatkläger beantragte mit Berufungsantwort vom 6. Februar 2023 die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten. 3.6. Der Beschuldigte reichte am 23. Februar 2023 eine Stellungnahme zu den Berufungsantworten ein. 3.7. Mit Verfügung vom 10. Juli 2023 wurde das mündliche Verfahren angeordnet. 3.8. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie von C. als Auskunftsperson fand am 25. August 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: