3.2. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 wurde im Einverständnis der Parteien – unter Vorbehalt der Durchführung einer Verhandlung, falls sich dies aufgrund der schriftlichen Berufungsbegründung oder Berufungsantwort als notwendig erweisen sollte – das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.3. Der Beschuldigte reichte am 12. Dezember 2022 die Berufungsbegründung ein. -5- 3.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Berufungsantwort vom 15. Dezember 2022 die Abweisung der Berufung.