8. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 2 [A.] eine Genugtuung von Fr. 3'000.– zu bezahlen. 9. Über das beschlagnahmte Mobiltelefon iPhone 6 des Zivil- und Strafklägers 1 [C.] (Gerätecode […]; Rufnummer […]) wird zu einem späteren Zeitpunkt separat befunden. 10. -4-