- Mobiltelefon Apple iPhone XS Max, schwarz (IMEI […] und […]). 7. 7.1. Die Kostennote der Vertreterin des Zivil- und Strafklägers 1 [C.], Renate Senn, Rechtsanwältin in Baden, wird in Höhe von Fr. 2'652.65 (inkl. MWSt von Fr. 189.65) gerichtlich genehmigt. 7.2. Die Kostennote der Vertreterin des Zivil- und Strafklägers 2 [A.], Renate Senn, Rechtsanwältin in Baden, wird in Höhe von Fr. 3'398.15 (inkl. MWSt von Fr. 242.95) gerichtlich genehmigt. 7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 1 [C.] einen Parteikostenersatz von Fr. 2'652.65 und dem Zivil- und Strafkläger 2 [A.] einen Parteikostenersatz von Fr. 3'398.15 zu bezahlen.