3. 3.1. Der mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Dezember 2019 für 28 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 110.– und der mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 14. Januar 2020 für 20 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 50.– gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. Die widerrufenen Geldstrafen bilden zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Dispositiv-Ziffer 3.2 nachfolgend. -3-