Zudem wirken sich die weiteren Verurteilungen des Beschuldigten negativ auf seine Legalprognose aus: So verstiess er am 18. April 2020 grob gegen die Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG und wurde dafür zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Weiter beging er nicht einmal einen Monat später am 8. Mai 2020 eine Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz und wurde dafür zu einer Busse verurteilt (MIKA- Akten act. 18). Den Angriff, der dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegt, hat er sodann am 11. Oktober 2020 begangen.