Mit seinem Angriff beeinträchtigte er die körperliche Integrität und das Sicherheitsgefühl des Opfers, mithin ein hohes Rechtsgut. Besonders ins Gewicht fällt dabei – neben der fehlenden Einsicht und Reue des Beschuldigten – der geradezu nichtige Anlass der Tat. Mit der begangenen Tat zeigt er, dass er die körperliche Integrität anderer Personen in keiner Weise respektiert und selbst ohne Provokation nicht davor zurückschreckt, Gewalt gegenüber anderen Personen anzuwenden.