So verfügten die Kinder zum Zeitpunkt des Vorfalls häuslicher Gewalt am 2. September 2021 über keinerlei Deutschkenntnisse (MIKA-Akten act. 29 f.). Die Aussage des Beschuldigten, dass die Kinder derzeit fast nur noch Deutsch und kein Moldawisch mehr sprechen, ist schon alleine aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer in der Schweiz von lediglich rund zweieinhalb Jahren zweifelhaft (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16).