Die Familiensprache ist Moldawisch (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Den Grossteil der gemeinsamen Ehejahre haben der Beschuldigte und seine Ehefrau, die am 22. April 2015 geheiratet haben, auch nicht in der Schweiz, sondern teilweise getrennt voneinander im Ausland verbracht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Der Integrationsgrad der Familie in der Schweiz ist allgemein als gering zu bezeichnen. Die Ehefrau des Beschuldigten arbeitet auf Wunsch des Beschuldigten derzeit nicht und kümmert sich um den Haushalt und die Kinder (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 und 10).