Allerdings bestehen auch in Bezug auf die eheliche Gemeinschaft des Beschuldigten mit F. gewisse Zweifel. Während die Beziehung gemäss dem Beschuldigten derzeit problemlos verläuft, ist es in der Vergangenheit mehrfach zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 ff.). Gemäss dem Polizeibericht zum Vorfall vom 2. September 2021 habe der Beschuldigte ihr eine aussereheliche Beziehung vorgeworfen, weshalb es zu einem lauten Streit gekommen sei.