Durch seine Kindheit und Jugendjahre in Moldawien ist der Beschuldigte bestens mit der dortigen Kultur und den Gegebenheiten vertraut. Weiter wohnen auch die Eltern des Beschuldigten, zu denen er eine sehr gute Beziehung pflegt, in Moldawien (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Der Umstand, -6-