So sind die Angaben zur Anzahl Mitarbeiter und deren Löhne, die eine jährliche Lohnsumme von über Fr. 400'000.00 zur Folge hätten, gerade vor dem Hintergrund der von der GmbH bisher gestellten jährlichen Rechnungen in der Höhe von bloss Fr. 60'000.00 bis Fr. 100'000.00 höchst unglaubhaft (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Zudem gibt er selbst an, er habe im vergangenen Jahr keinen Gewinn gemacht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Aufgrund eines angeblich möglichen Grossauftrags rechne er aber nun mit der Ausweitung seiner Mitarbeiteranzahl auf 50 Personen (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 5).