Schwester ausgeliehen hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13 f.). Aktuell zahlt er sich selbst einen monatlichen Nettolohn von Fr. 6'460.30 aus (Beilage 4 der eingereichten Unterlagen). Zudem gibt er an, acht Personen zu einem monatlichen Lohn von Fr. 4'200 bis Fr. 4'400.00 zu beschäftigen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 und 14). Dem Beschuldigten ist folglich grundsätzlich zugute zu halten, dass er seine wirtschaftliche Selbstständigkeit während seiner Aufenthaltsdauer in der Schweiz bewahrt und sich durch die Gründung seiner GmbH am Wirtschaftsleben in der Schweiz beteiligt hat.