Zur beruflichen Integration des Beschuldigten kann festgehalten werden, dass er zwischen dem 21. August 2019 und dem 21. November 2019 befristet als Allrounder auf Abruf im Stundenlohn und ab dem 1. Dezember 2019 als Allrounder mit einer unbefristeten Festanstellung bei der D. GmbH angestellt war. Anschliessend arbeitete er als Bauarbeiter für ein Temporärbüro, wobei er in der Folge wieder über eine Festanstellung als Trockenbauer verfügte (MIKA-Akten act. 4 f. und 10 f.; UA act. 17 f.; VA act. 39). Im Juni 2022 gründete er die E. GmbH, wobei er sich das erforderliche Kapital für die Gründung bei seiner in der Türkei lebenden -5-