bundesgerichtlicher Rechtsprechung Rückschlüsse auf die Integration (Urteil des Bundesgerichts 6B_1245/2021 vom 8. Juni 2022 E. 2.4.2). Hinweise auf eine gelungene Integration in die Schweizer Gesellschaft liegen des Weiteren keine vor. So ist der Beschuldigte weder in einem Verein noch in einer kulturellen Institution aktiv und auch sonst ist kein besonderes soziales Engagement erkennbar (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7).