Sein Aufenthalt in der Schweiz beschränkt sich folglich auf knapp dreieinhalb Jahre. Die obligatorische Schulzeit sowie -4- seine Berufsausbildung hat der Beschuldigte in Moldawien absolviert, womit er die prägende Jugend- und Adoleszenzphase im Ausland verbracht hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3).