2.4. 2.4.1. Der heute 33-jährige Beschuldigte wurde in Moldawien geboren und ist moldawischer und rumänischer Staatsangehöriger (MIKA-Akten act. 1; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Er ist am 20. August 2019 im Alter von 29 Jahren in die Schweiz eingereist. Der Beschuldigte verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B (MIKA-Akten act. 12; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau und den minderjährigen Kindern, die ebenfalls über die moldawische und rumänische Staatsangehörigkeit verfügen, in Q. (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Sein Aufenthalt in der Schweiz beschränkt sich folglich auf knapp dreieinhalb Jahre.