2.3. Der Beschuldigte, der über die rumänische und moldawische Staatsbürgerschaft verfügt, wurde wegen Angriffs gemäss Art. 134 StGB verurteilt. Er hat mit dem Angriff eine Katalogtat begangen und ist somit unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen (Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB; obligatorische Landesverweisung).