3. Mit Berufungserklärung vom 29. September 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des Angriffs freizusprechen, von der Landesverweisung sei abzusehen und die Verfahrenskosten seien ihm nicht aufzuerlegen. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 beschränkte der Beschuldigte die Berufung ausschliesslich auf den Antrag, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 24. Januar 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: