2. Mit Urteil vom 14. Februar 2022 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Aarau den Beschuldigten des Angriffs schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, Probezeit 3 Jahre. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 14. Juli 2020 gewährten bedingten Strafvollzugs wurde verzichtet und die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Weiter wurde der Beschuldigte für eine Dauer von 5 Jahren des Landes verwiesen.