Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 24. November 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Angriffs. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen. Der mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 14. Juli 2020 gewährte bedingte Strafvollzug sei nicht zu widerrufen, stattdessen sei die Probezeit um ein Jahr zu verlängern. Der Beschuldigte sei für die Dauer von 5 Jahren des Landes zu verweisen.