Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob dem Betreibungsamt Q._____ überhaupt Rechtspersönlichkeit zukommt, was Voraussetzung für eine adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung wäre. 8. 8.1. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).