je mit Hinweisen) begründet für sich bereits ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_959/2021 vom 9. November 2022 E. 3.2.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_225/2023 vom 7. Juli 2023 E. 1.5.2). Der Beschuldigte hat eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Er ist in die Räumlichkeiten des Betreibungsamtes S._____ eingebrochen und hat dort zusammen mit einem Mittäter einen Tresor abtransportiert. Mit seinem Verhalten hat er erneut ein hohes Ausmass an Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung manifestiert. Es ist von einer entsprechend hohen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszugehen.