6.4.2. Die Integrationschancen in seinem Heimatland erweisen sich für den Beschuldigten als intakt, was sich bereits daraus ergibt, dass er sich seit November 2022 wieder im Kosovo befindet und dort auch einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Ferner verfügt er dort über Angehörige und ist bestens mit der dortigen Kultur und der Sprache vertraut.