5.11. Die Vorinstanz hat darauf verzichtet, den vom Gerichtspräsidium Baden mit Urteil vom 22. September 2017 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00 gewährten bedingten Strafvollzug zu widerrufen. Stattdessen hat sie den Beschuldigten verwarnt und die Probezeit von 4 Jahren um 1 Jahr verlängert.