Nichts zu seinen Gunsten kann der Beschuldigte sodann daraus ableiten, dass der Mitbeschuldigte A._____ für den Einbruchsdiebstahl ins Betreibungsamt S._____ vom Bezirksgericht Baden mit Urteil vom 5. April 2023 rechtskräftig «nur» zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden ist. Aus formellen Gründen kann das Obergericht vorliegend nur über die Strafe des Beschuldigten befinden, nicht aber über jene von A._____. Hätte das Obergericht gleichzeitig auch die Strafe für den Mittäter A._____ festsetzen dürfen, so wäre diese bei gleicher Tat- und Täterkomponente auch in gleicher Höhe wie jene des Beschuldigten auszufällen gewesen. Da dies