So wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Baden vom 22. September 2017 zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à Fr. 100.00, davon 120 Tagessätze bedingt vollziehbar, und am 23. September 2019 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Selbst während des vorliegenden, hängigen Strafverfahrens, nota bene nach Anklageerhebung und somit in Kenntnis der beantragten Sanktionen, delinquierte er weiter und wurde deswegen mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 17. Februar 2021 wegen grober Verletzung