Trotz dieses längeren Freiheitsentzugs trat der Beschuldigte ab dann regelmässig strafrechtlich in Erscheinung und wurde mit teil- und unbedingten Geldstrafen sanktioniert. So wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Baden vom 22. September 2017 zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à Fr. 100.00, davon 120 Tagessätze bedingt vollziehbar, und am 23. September 2019 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt.