Der Beschuldigte ist, teilweise einschlägig, vorbestraft. Sein aktueller Strafregisterauszug umfasst acht Seiten, wobei es sich durchwegs nicht um Bagatellen handelt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 16. März 2011 wurde der Beschuldigte unter anderem wegen bandenmässigen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde vollzogen. Trotz dieses längeren Freiheitsentzugs trat der Beschuldigte ab dann regelmässig strafrechtlich in Erscheinung und wurde mit teil- und unbedingten Geldstrafen sanktioniert.