5. 5.1. Der Beschuldigte hat sich wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung und wegen Ungehorsams im Betreibungsund Konkursverfahren schuldig gemacht, wofür er angemessen zu bestrafen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragt – anschlussberufungsweise eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, der Beschuldigte – ausgehend von den von ihm beantragten Freisprüchen – eine Busse von Fr. 200.00. - 10 -