3. 3.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in der Anklageziffer 1.2 zusammengefasst vor, im Zeitraum vom 7. bis 8. Juni zwischen ca. 13.00 bis 09.00 Uhr, alleine oder evtl. in Begleitung eines unbekannten Mittäters, in die Räumlichkeiten des Betreibungsamtes Q._____, […], gewaltsam eingedrungen zu sein, indem er oder ein Mittäter durch mehrfaches Ansetzen eines 12 mm Flachwerkszeugs ein kleines Aussenfenster aufgebrochen hat. In den Räumlichkeiten des Betreibungsamtes sollen sie den dort fest montierten Tresor aus der Verankerung gebrochen, abtransportiert und in der Nähe des ca. 350 Meter entfernten Friedhofs direkt neben dem dort befindlichen Parkplatz gewaltsam geöffnet haben.