Excel-Datei gibt Auskünfte über den Standort des Mobiltelefons, wohingegen die andere Excel-Datei Auskünfte über die Telefonverbindungen gibt. In einem separaten Excel-Dokument ist ebenfalls eine ausführliche Legende zu den gelieferten Daten zu finden, welches dem Gericht ermöglicht, die gelieferten Daten korrekt zu lesen, ohne dafür auf diesem Gebiet besonders technisch versiert zu sein. Aus den RTI-Daten ergibt sich bzw. kann ohne weitere Kenntnis abgelesen werden, dass sich das Mobiltelefon des Beschuldigten in der Tatnacht in der Nähe des Tatorts befunden hat. Nach dem Gesagten ist auch der Antrag auf Beizug eines Sachverständigen abzuweisen (Art. 139 Abs. 2 StPO).