Der Beschuldigte hat denn auch nicht behauptet, dass sein Mobiltelefon durch eine andere Person genutzt oder gestohlen worden ist, was zu erwarten gewesen wäre, wenn dem so gewesen wäre. Vielmehr hat er anlässlich der delegierten Einvernahme vom 5. November 2019 zu Protokoll gegeben, dass er allein der Benutzer der Mobiltelefonnummer […] sei (UA act. 68). Auch dem Vorbringen des Beschuldigten, dass die Auswertung der RTI-Daten viel zu kompliziert und komplex sei, als dass sie einfach von einem Gericht ohne Hilfe eines Sachverständigen bewältigt werden könne (Plädoyer Verteidigung S. 5), ist nicht zu folgen. Auf der CD (UA act. 251) sind drei verschiedene Excel-Dateien zu finden. Die eine